3. Organisatorische Voraussetzungen des Graduiertenkollegs


3.1. Zugangsvoraussetzungen

3.2. Erfolgskontrollen - Art der Abschlu▀prⁿfung


3.1. Zugangsvoraussetzungen

I. Fⁿr Doktoranden:

  1. Erfⁿllen der Anforderungen fⁿr die Zulassung als Doktorand der Neuphilologischen FakultΣt oder der FakultΣt fⁿr Kulturwissenschaften.
    Fⁿr deutsche Bewerber: Fⁿr auslΣndische Bewerber: Der Abschlu▀ bzw. die Abschlu▀arbeit mu▀ mindestens mit 'gut' benotet sein. Wo eine solche Qualifikation oder ein ─quivalent zu einem deutschen Examensabschlu▀ fehlt, entscheidet die Leitung des GK.
  2. Betreuung des Projekts durch einen der am GK beteiligten Professoren.
  3. wissenschaftliche Bedeutung des von den Bewerbern vorgelegten Forschungsprojekts im Hinblick auf die Rahmenthematik des GK.
  4. neben der besonderen Qualifikation der einzelnen Bewerber ist bei der Auswahl auch ihre bisherige Studiendauer sowie ihre Bereitschaft und FΣhigkeit zu interdisziplinΣrer Arbeit zu berⁿcksichtigen.

Aufnahmeverfahren

  1. ÷ffentliche Ausschreibung,
  2. Vorlage eines detaillierten Projektplanes mit Arbeitsprogramm und Zeitplan,
  3. Auswahl der Bewerber durch einen Ausschu▀, dem 4 der am GK beteiligten Professoren, 1 Vertreter des Mittelbaus und 1 Vertreter der Kollegiaten angeh÷ren.

II. Fⁿr Postdoktoranden:

  1. Die Promotion mu▀ mindestens mit 'magna cum laude' benotet sein (entfΣllt bei AuslΣndern),
  2. Annahme eines ForschungsexposΘs durch die Leitung des GK. Das Aufnahmeverfahren entspricht demjenigen fⁿr Doktoranden.

3.2. Erfolgskontrollen - Art der Abschlu▀prⁿfungen

Die Stipendiaten legen ihrem Betreuer und dem Auswahlausschu▀ einen jΣhrlichen Bericht ⁿber den Fortgang ihrer Arbeiten vor.
Abschlu▀prⁿfung: Promotion entsprechend der Promotionsordnung der Neuphilologischen FakultΣt bzw. der FakultΣt fⁿr Kulturwissenschaften der UniversitΣt Tⁿbingen. Der Sprecher des GK legt der Versammlung aller am GK beteiligten Professoren am Ende eines jeden Jahres einen Rechenschaftsbericht vor.

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© '96 Deutsches Seminar, UniversitΣt Tⁿbingen Letzte Änderung: 23.07.96